Grundstückswert kostenlos ermitteln
Der Grundstückswert beginnt mit dem Bodenrichtwert und wird für Bebaubarkeit, Erschließung und konkrete Lage angepasst; Bodenrichtwerte werden nach § 196 BauGB mindestens zum Ende jedes zweiten Kalenderjahres ermittelt. Der Verkehrswert selbst ist der am Stichtag erzielbare Preis nach § 194 BauGB.
Zuletzt aktualisiert: 6. September 2026 – redaktionell geprüft.
Der Wert eines Grundstücks ist vielschichtig: Bodenrichtwert (BORIS), Bebaubarkeit, Erschließungsstand, Lage und Bodenbeschaffenheit spielen alle eine Rolle. Unsere Experten kennen die regionalen Märkte und liefern Ihnen eine fundierte, kostenlose Ersteinschätzung – egal ob Bauland, Ackerland, Garten- oder Gewerbegrundstück.
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Auf einen Blick
Der Grundstückswert ist der zum Stichtag erzielbare Marktpreis pro Quadratmeter Grundstücksfläche. Standardverfahren ist das Vergleichswertverfahren auf Basis des amtlichen Bodenrichtwerts (BORIS), ergänzt um Zu- und Abschläge für Erschließung, Bebaubarkeit (B-Plan, GRZ, GFZ), Zuschnitt, Lage und Bodenbeschaffenheit. Bauland ist deutlich wertvoller als Bauerwartungsland oder Rohbauland (Unterschied oft 50–80 %).

Welche Faktoren bestimmen den Grundstückswert?
Bodenrichtwert, Baurecht und Erschließungszustand bestimmen den Grundstückswert, weil der zonale Richtwert das einzelne Grundstück nicht vollständig beschreibt.
Bodenrichtwert (BORIS)
Der amtliche Bodenrichtwert des Gutachterausschusses ist der zentrale Ausgangspunkt jeder Grundstücksbewertung – frei abrufbar im BORIS-Portal des Bundeslandes.
Bebaubarkeit & Nutzungsart
Bauland ist deutlich wertvoller als Gartenland. Die Nutzungsklasse (WA/WR/MK/GE), GRZ und GFZ bestimmen die maximal mögliche Bebauung.
Grundstücksgröße & Zuschnitt
Rechteckige, effizient nutzbare Grundstücke sind wertvoller als spitze, L-förmige oder schmale Schlauch-Grundstücke. Optimale Tiefe ca. 25–35 m.
Erschließung
Voll erschlossene Grundstücke (Strom, Wasser, Abwasser, Telekom, Gas) sind deutlich wertvoller als unerschlossene Flächen – Erschließungskosten oft 50–150 €/m².
Lage & Mikrolage
Ruhige Wohnlage, Nähe zu Infrastruktur, gute Verkehrsanbindung, Schulen und Naherholung steigern den Grundstückswert erheblich.
Altlasten & Restriktionen
Altlasten (Bodenkontamination), Baumschutz, Denkmalschutz, Schutzgebiete oder Leitungsrechte können den Wert deutlich mindern – im Extremfall um 50 % oder mehr.
Hangneigung & Bodenbeschaffenheit
Ebene Grundstücke mit tragfähigem Baugrund sind günstiger zu bebauen als Hanglagen oder Standorte mit weichem Boden (zusätzliche Gründungskosten).
Bauerwartungsland vs. Bauland
Bauerwartungsland (in Aussicht gestellte Baulandqualität) wird mit 30–50 % des Baulandwerts gehandelt; Rohbauland (im B-Plan, nicht erschlossen) mit 50–70 %.
Beispielrechnung Grundstückswert
| Position | Wert |
|---|---|
| Grundstücksfläche | 600 m² |
| Bodenrichtwert (BORIS) | 350 €/m² |
| Bodenwert (Basis) | 210.000 € |
| Zuschlag: voll erschlossen + Südausrichtung | + 8 % (16.800 €) |
| Abschlag: Hanglage | − 5 % (− 10.500 €) |
| Bereinigter Verkehrswert | 216.300 € |
*Vereinfachte Beispielrechnung – tatsächliche Bewertung berücksichtigt zusätzliche Marktanpassungsfaktoren des Gutachterausschusses.
Wo stehen die amtlichen BORIS-Portale der Bundesländer?
Die Länder veröffentlichen Bodenrichtwertinformationen über eigene Portale; alle folgenden Links wurden am 6. September 2026 abgerufen und führen zu den jeweiligen amtlichen Angeboten.
Bodenrichtwert richtig lesen: Orientierung statt fertiger Kaufpreis
Der Bodenrichtwert beschreibt eine Zone mit typischen Grundstücksmerkmalen. Er ist deshalb ein wichtiger Startpunkt, aber keine automatische Aussage über jedes einzelne Flurstück. Schon innerhalb einer Zone können Zufahrt, Grundstückstiefe, Zuschnitt, Hanglage, Blickbeziehungen oder Lärm deutlich voneinander abweichen. Wer den Richtwert nutzt, sollte die zugehörige Beschreibung der Zone lesen und prüfen, ob Entwicklungszustand, Nutzungsart und Erschließung zum eigenen Grundstück passen.
Baurecht und Marktwert sind eng verbunden, aber nicht identisch. Ein Bebauungsplan kann Nutzung, Bauweise, Höhen oder überbaubare Flächen begrenzen. Fehlt ein verbindlicher Plan, bedeutet das nicht automatisch freie Bebaubarkeit; die zuständige Behörde beurteilt Vorhaben nach der konkreten Umgebung und weiteren Vorgaben. Für Kaufinteressenten zählt daher nicht nur, was theoretisch wünschenswert wäre, sondern was nachvollziehbar zulässig, erschließbar und wirtschaftlich umsetzbar ist. Eine Bauvoranfrage oder fachliche Prüfung kann Unsicherheit vor einer Preisentscheidung sichtbar machen.
Lagequalität beginnt an der Grundstücksgrenze
Die Makrolage beschreibt Region und Gemeinde, doch die Mikrolage entscheidet häufig über die konkrete Nutzbarkeit. Straßenverkehr, Bahn, Gewerbe, Hochwasserhinweise, Leitungen, Baumbestand, Sichtschutz und Nachbargebäude sollten vor Ort betrachtet werden. Auch eine ruhige Rücklage kann Nachteile haben, wenn die Zufahrt nur über ein Recht gesichert ist oder Baufahrzeuge das Grundstück schwer erreichen. Ein ebener, klar geschnittener Bauplatz kann höhere Baukostenrisiken vermeiden; ein reizvoller Hang kann dagegen besondere Planung und einen belastbaren Kostenansatz verlangen.
Daten prüfen und Bewertungsfehler vermeiden
Eine gute Grundstücksbewertung stützt sich auf nachvollziehbare Unterlagen. Flurkarte und Grundbuch zeigen Lage, Grenzen und Rechte, ersetzen jedoch nicht die Prüfung des Baulastenverzeichnisses oder möglicher Dienstbarkeiten. Angaben zur Erschließung sollten mit Bescheiden, Leitungsplänen oder Auskünften abgeglichen werden. „Erschlossen“ kann je nach Zusammenhang Unterschiedliches meinen; offen bleibt manchmal, welche Beiträge bereits bezahlt sind oder welche Anschlüsse auf dem Grundstück tatsächlich verfügbar sind. Altlastenhinweise und Baugrundinformationen sind ebenfalls keine Nebensache, weil sie Planung und Kosten verändern können.
Häufige Fehlannahmen sind die Gleichsetzung von Ackerland mit künftigem Bauland, die Übernahme eines Richtwerts ohne Zonenvergleich oder die Annahme, jede Grundstücksfläche sei baulich verwertbar. Auch ein besonders hoher Angebotspreis aus der Nachbarschaft ist kein Beleg für einen erzielbaren Preis. Vergleichsfälle müssen zum Entwicklungszustand, zur zulässigen Nutzung und zur konkreten Erschließung passen. Wo diese Informationen fehlen, ist es sachgerecht, einen Vorbehalt zu formulieren statt einen präzisen Endwert vorzutäuschen.
Praktische Reihenfolge vor Verkauf oder Kauf
Zuerst sollten Eigentümer die Flurstücksdaten und Rechte ordnen. Danach folgt die bauplanungsrechtliche Einordnung, anschließend die Prüfung von Erschließung, Boden und Besonderheiten vor Ort. Erst wenn diese Punkte geklärt sind, lassen sich Bodenrichtwert und geeignete Vergleichsverkäufe sinnvoll anpassen. Das Ergebnis ist am besten als begründete Spanne zu verstehen: Die günstigere Seite berücksichtigt offene Risiken, die günstigere Lesart des Marktes und nötige Aufwendungen; die stärkere Seite verlangt gute Nutzbarkeit, klare Dokumente und passende Nachfrage. So wird die Wertermittlung zu einer Entscheidungshilfe statt zu einer bloßen Multiplikation von Fläche und Richtwert.
Für die Vermarktung lohnt eine Karte mit Zufahrt, Grenzen und den wichtigsten Informationen zur Umgebung. Sie ersetzt keine behördliche Auskunft, verhindert aber, dass Lage und Zuschnitt nur abstrakt bleiben. Eigentümer sollten weder eine spätere Genehmigung noch eine bestimmte Bebauung versprechen, wenn sie nicht gesichert ist. Besser ist eine klare Trennung zwischen vorliegenden Unterlagen, fachlich zu klärenden Fragen und den Möglichkeiten, die ein Interessent weiter prüfen kann. Diese Transparenz unterstützt realistische Angebote und macht die Wertableitung auch dann verständlich, wenn das Grundstück besondere Chancen oder Einschränkungen hat.
Der Stichtag gehört in jede Einschätzung, weil Richtwerte, Planungsstand und Nachfrage sich ändern können. Ein Ausdruck ohne Zonenmerkmal oder Abrufdatum ist weniger aussagekräftig als eine sauber abgelegte Quelle. Für besondere Flächen ist zudem eine Ortsbesichtigung sinnvoll: Nur dort werden Gefälle, Zufahrt, Einsehbarkeit und sichtbare Hindernisse als konkrete wertrelevante Eigenschaften greifbar.
Häufige Fragen zum Grundstückswert
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Grundstückswert berechnenZitierfähige Kurzfassung
Der Bodenrichtwert ist ein zonaler Lagewert nach § 196 BauGB und nicht automatisch der Kaufpreis eines Grundstücks. Baurecht, Erschließung und Zuschnitt erfordern eine Einzelprüfung; § 194 BauGB definiert den Verkehrswert. Permalink: wertermittlungimmobilie.com/grundstueck-wert-ermitteln/.
