Über uns · Prüfstandard
Redaktion und fachliche Prüfprinzipien
Direkte Antwort
Die Redaktion prüft Fachinhalte nach 4 Prinzipien: Primärquelle, Stichtagsbezug, Rechennachvollziehbarkeit und klare Trennung von Orientierung und Gutachten. Rechtsangaben werden anhand amtlicher Gesetze kontrolliert; Marktdaten nennen Quelle und Stand. Inhalte tragen 1 sichtbares Aktualisierungsdatum und können über den Kontaktweg korrigiert werden.
Zuletzt aktualisiert: 6. September 2026 – Redaktionell geprüft

Wer verantwortet die redaktionellen Inhalte?
Die Redaktion Wertermittlung Immobilie verantwortet Recherche, Quellenprüfung, verständliche Aufbereitung und dokumentierte Aktualisierung der Referenzseiten.
Autoren arbeiten quellenorientiert und trennen redaktionelle Information von individuellen Bewertungs- oder Beratungsleistungen. Wo keine belastbare Primärzahl vorliegt, wird keine Zahl ergänzt. Hinweise auf Fehler, veraltete Links oder missverständliche Formulierungen werden nachvollziehbar geprüft.
Wie werden Quellen ausgewählt?
Amtliche Gesetze, Verordnungen, Gerichts- und Behördeninformationen sowie Gutachterausschüsse stehen in der Quellenhierarchie an erster Stelle.
Destatis wird für amtliche Statistik, BORIS beziehungsweise Gutachterausschüsse für Bodenrichtwerte und Grundstücksmarktdaten verwendet. Anbieterinformationen werden nur für deren eigene Prozesse herangezogen.
Sekundärquellen ersetzen keine verfügbare Primärquelle.
Wie werden Zahlen und Kostenangaben geprüft?
Jede fachlich relevante Zahl erhält Quelle und Stand im selben Zusammenhang.
Gesetzliche Werte werden mit Paragraph genannt. Preis- und Honorarkorridore erscheinen ausschließlich als Marktbeobachtung von wertermittlungimmobilie.com, Stand 09/2026, sofern keine amtliche Gebührenregel greift.
Rechenbeispiele werden ausdrücklich von realen Marktkennzahlen getrennt.
Wie können Leser Kontakt aufnehmen oder korrigieren?
Leser können über die Kontaktseite fachliche Hinweise, Quellenkorrekturen und Aktualisierungsbedarf melden.
Eine Meldung sollte URL, betroffene Aussage, Primärquelle und gewünschten Prüfpunkt nennen. Die Redaktion prüft sachlich und aktualisiert Datum sowie Inhalt, wenn die Quelle eine Änderung trägt.
Individuelle Steuer- und Rechtsfragen werden nicht redaktionell beantwortet.
Welche vier Prüfprinzipien gelten?
| Aspekt | Einordnung | Nachweis |
|---|---|---|
| Primärquelle | Amtliche oder originäre Quelle bevorzugen | Gesetz, Behörde, Gutachterausschuss |
| Stichtag | Zeitlichen Bezug jeder Kennzahl nennen | Stand-/Abrufdatum |
| Nachvollziehbarkeit | Annahmen und Formel offenlegen | Rechenweg |
| Grenze | Orientierung und Gutachten trennen | Nutzungshinweis |
Tabellenwerte sind Orientierung, keine automatische Einzelbewertung. Objektmerkmale, Bewertungsstichtag und lokale Daten müssen im selben Modell konsistent sein; regionale Marktparameter stammen regelmäßig aus den Veröffentlichungen des zuständigen Gutachterausschusses.
Wie durchläuft ein Beitrag die redaktionelle Prüfung?
- Suchfrage und Verwendungszweck definieren.
- Primärquellen recherchieren.
- Zahlen mit Stand belegen.
- Rechenwege gegenprüfen.
- Interne Links und erlaubte strukturierte Daten prüfen.
- Aktualisierungsdatum setzen und Korrekturweg offenhalten.
Wie wird eine fachliche Aussage freigegeben?
Die Prüfung beginnt bei der konkreten Behauptung und ihrer Primärquelle. Rechtsstand, räumlicher Geltungsbereich, Datenstand und Rechenweg werden kontrolliert, bevor der Text veröffentlicht wird.
Zahlen ohne belastbare Quelle werden entfernt oder klar als Beispiel bezeichnet. Korrekturen verändern Inhalt und sichtbares Aktualisierungsdatum nachvollziehbar.
Wie werden Interessenkonflikte und Fehler behandelt?
Redaktionelle Information bleibt von individuellen Bewertungs-, Steuer- und Rechtsleistungen getrennt. Vertriebsinteressen dürfen weder Quellenwahl noch Ergebnisdarstellung bestimmen.
Leserhinweise werden anhand der genannten URL und Primärquelle geprüft. Eine Änderung erfolgt sachlich; unbelegte Wünsche nach einem bestimmten Wert werden nicht übernommen.
Wie läuft die Prüfung einer beanstandeten Aussage ab?
Eine Korrekturmeldung wird zuerst dem konkreten Satz, der betroffenen Seite und der dort genannten Quelle zugeordnet. Die Redaktion prüft, ob es um einen Schreibfehler, einen veralteten Rechtsstand, eine abweichende Definition oder eine fachliche Meinungsverschiedenheit geht. Bei Rechtsangaben wird der amtliche Text im sachlichen Zusammenhang gelesen; bei Marktdaten werden Herausgeber, räumlicher Bezug, Beobachtungszeitraum und Modellbeschreibung kontrolliert. Eine neue Sekundärquelle verdrängt eine passende Primärquelle nicht allein durch ein jüngeres Veröffentlichungsdatum. Ist der Hinweis berechtigt, werden Aussage, abhängige Tabellen, FAQ-Antworten und Kurzfassung gemeinsam geprüft, damit kein Widerspruch zurückbleibt. Das Aktualisierungsdatum dokumentiert die erneute Kontrolle. Bleibt die Quellenlage uneindeutig, wird die Unsicherheit offengelegt oder die Behauptung entfernt, statt eine nicht belegte Sicherheit zu erzeugen.
Rechenbeispiele durchlaufen eine eigene Kontrolle von Eingabe, Einheit, Rechenoperation und Ergebnis. Beispielwerte werden deutlich von beobachteten Marktparametern getrennt und dürfen nicht als Empfehlung für ein konkretes Objekt erscheinen. Bei Textüberarbeitungen achtet die Redaktion zusätzlich darauf, dass ein Absatz nicht lediglich eine Überschrift wiederholt, dass Fragen eigenständig beantwortet werden und dass Tabellen einen tatsächlichen Erkenntnisgewinn bieten. Interne Links werden auf fachliche Anschlussfragen ausgerichtet, nicht auf eine künstliche Wiederholung desselben Inhalts. Quellenangaben müssen nahe bei der Aussage stehen, die sie tragen. Dadurch kann ein Leser erkennen, welche Teile normativ, empirisch, beispielhaft oder redaktionell eingeordnet sind.
Interessenkonflikte werden bereits bei Themenwahl und Formulierung berücksichtigt. Ein möglicher Vermittlungs- oder Kontaktweg darf keine überhöhte Genauigkeit, garantierte Anerkennung oder gewünschte Preiswirkung versprechen. Redaktionelle Beiträge erklären deshalb Grenzen automatisierter Ergebnisse und unterscheiden Orientierung, Gutachten und individuelle Beratung. Externe Hinweise von Anbietern werden nach denselben Belegregeln geprüft wie Leserhinweise; eine geschäftliche Beziehung wäre kein Ersatz für eine Quelle. Persönliche Daten aus Korrekturanfragen gehören nicht in veröffentlichte Fallbeispiele. Wenn ein Fehler mehrere Seiten betrifft, wird die Korrektur systematisch auf alle betroffenen Aussagen ausgeweitet. Der dokumentierte Prüfpfad schützt damit sowohl fachliche Unabhängigkeit als auch die langfristige Konsistenz des Referenzbestands.
Häufige Fragen zu diesem Thema
Welche Quellen haben Vorrang?
Gesetze, Behörden, amtliche Statistik und Gutachterausschüsse stehen vor unbelegten Sekundärangaben. Anbieterquellen belegen primär deren eigene Prozesse.
Wie werden Gesetzesangaben geprüft?
Paragraph, Fassung und sachlicher Zusammenhang werden anhand amtlicher Texte kontrolliert. Vor einer Einzelfallverwendung ist der aktuelle Stand erneut zu prüfen.
Wie werden Rechenbeispiele gekennzeichnet?
Sie werden von realen Marktkennzahlen getrennt und erläutern nur den Rechenweg. Beispielparameter dürfen nicht als örtliche Marktdaten erscheinen.
Wie kann ein Fehler gemeldet werden?
Hilfreich sind URL, betroffene Aussage und eine Primärquelle. Die Redaktion prüft Hinweis und Änderungsbedarf nachvollziehbar.
Werden individuelle Fälle beraten?
Nein, redaktionelle Information ersetzt keine persönliche Steuer-, Rechts- oder Bewertungsberatung. Dafür sind entsprechend qualifizierte Fachpersonen einzubinden.
Wann wird ein Beitrag aktualisiert?
Rechtsänderungen, neue Primärdaten oder belegte Korrekturen lösen eine Prüfung aus. Das sichtbare Aktualisierungsdatum wird danach angepasst.
Wo finden Sie vertiefende Informationen?
Welche Primärquellen sind maßgeblich?
Amtliche Gesetzestexte und Statistiken sind gegenüber unbelegten Sekundärangaben vorrangig. Die jeweils aktuelle Fassung und der richtige Bewertungsstichtag sind vor einer konkreten Verwendung erneut zu prüfen.
Analyse und Bewertungsdetails


